Ab 2025 müssen auch Unternehmen in der Europäischen Union, einschließlich Importeure, Händler, Hersteller und Dienstleister, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherstellen, um den Anforderungen des European Accessibility Act, kurz EAA, zu entsprechen. Ausgenommen sind nur kleine Unternehmen. Der EAA umfasst viele Bereiche wie Geldautomaten, Computerbetriebssysteme, Smartphones, mobile Anwendungen (u. a. Apps, E-Books), digitale Fernsehgeräte, Luft-, Bus-, Bahn-, und Schiffsverkehrsdienste, Bank-, Finanz- und Zahlungsdienste sowie e-Geld. Unternehmen müssen die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen nach gängigen Bewertungsverfahren nachweisen und auch technische Dokumentationen bereitstellen. Summer Shamma ist ein Experte für “digitale Barrierefreiheit (dBf)” und Dozent für digitale Medien. Bei Bedarf kann man sich an ihn wenden: info@mitbildungzumgemeinwohl.de, 04833 605 1000
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