Werden Sie Förderer

Unterstützen Sie uns und unsere Bildungsarbeit mit Ihrer Spende; jeder Euro wird sinnvoll eingesetzt!

Jede Spende hilft uns, unsere Projekte umzusetzen!

Mit Bildung zum Gemeinwohl gUG” ist ein gemeinnütziges Sozialunternehmen. Unser unternehmerisches Handeln dient nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Querfinanzierung unserer gemeinnützigen (Bildungs-)Arbeit. Die erwirtschafteten Einnahmen fließen dabei vollständig in dieses Ziel. Durch freiwillige Spenden helfen Sie uns, unsere Projekte – u.a. diese Plattform und das Bildungsportal KurseUndWebinare.de – zu erhalten und Kosten wie Miete, Strom und Personal zu decken, sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Ganz besonders helfen Sie uns mit einem monatlichen Dauerauftrag, der uns eine gewisse Planungssicherheit schenkt. Es muss nicht viel sein, das Ziel ist eine Gemeinschaft vieler Unterstützer, die wie wir der Ansicht sind, dass Bildung viel zu einer toleranten Gesellschaft beitragen und die Welt ein Stückchen besser machen kann.

So können Sie uns unterstützen:

Spenden per Banküberweisung

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto:

Kontoinhaber: Mit Bildung zum Gemeinwohl gUG
Kreditinstitut: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE90 4306 0967 2050 3334 00
BIC (SWIFT-Code): GENODEM1GLS

Bitte geben Sie als VerwendungszweckSpende” an; sowie Ihren vollständigen Namen und die Adresse. Für Beträge unter 200 € gilt Ihr Kontoauszug als Nachweis; für Beträge über 200 € erstellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung – sprich eine sog. Zuwendungs-Bestätigung.

Spenden per Formular

Wir freuen uns, wenn Sie auch Freunden und Bekannten von “MBZG – Mit Bildung zum Gemeinwohl” erzählen, verbreiten Sie gern unsere Projekte, Beiträge und unser Anliegen.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
DANKESCHÖN!

Auf ein gutes Gelingen!
Ihr MBZG-Team

Gemeinnützigkeit geprüft und zur Ausstellung von Spendenbescheinigung berechtigt:

Mit dem Feststellungsbescheid vom 10.05.2019 des Finanzamtes Itzehoe erfüllt der Gesellschaftsvertrag der Körperschaft
Mit Bildung zum Gemeinwohl gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
in der Fassung vom 02.05.2019 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO und kann daher für Spenden Zuwendungs-Bestätigungen ausstellen.

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Bildung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

Finanzamt: Itzehoe, StNr.: 18/292/72891
Kammer: IHK Flensburg

Tag der Eintragung: 14.06.2019

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